Nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetriebV) darf ein Medizinprodukt nur betrieben werden, wenn zuvor der Hersteller oder eine von ihm autorisierte Person dieses Medizinprodukt am Betriebsort einer Funktionsprüfung unterzogen hat.
Durch die Unterweisung erwerben Sie Kenntnisse und Kompetenzen zur sach- und fachgerechten Handhabung und Anwendung des vorgestellten Medizinprodukts.