Die Teleradiologie zeichnet sich dadurch aus, dass im Notdienst der fachkundige Arzt nicht unmittelbar am Ort der Untersuchung zur Verfügung steht, um die rechtfertigende Indikation für die radiologische Untersuchung zu stellen und die Untersuchung durchzuführen. Die Ärzte, die noch keine Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, müssen die Kenntnisse in der Teleradiologie erwerben, wenn sie am Ort der Untersuchung tätig werden. Der Kurs ist eine Voraussetzung dafür.
- Rahmenbedingungen und Rechtsvorschriften
- Gegenstand der Teleradiologie (CT-Untersuchung)
- Teleradiologie-spezifische Komponenten der Röntgeneinrichtung (CT, BWG)
- Geräte- und Aufnahmetechnik, Datenübertragung
- Arzt am Untersuchungsort
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten